Whistle blowing

Wir bei Gurkerl möchten wissen, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Wenn Sie den Verdacht haben, dass im Zusammenhang mit unserem Geschäft rechtswidriges oder unethisches Verhalten vorliegt, melden Sie dies bitte. Wir schützen diejenigen, die dies tun.

Wer kann Meldung erstatten?

Jeder: unsere Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte, Auftragnehmer, Lieferanten, Geschäftspartner und andere Dritte

Was können Sie melden?

  • Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften, einschließlich Gesundheitsvorschriften
  • Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder interne Richtlinien
  • Betrug, finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Missbrauch von Unternehmensvermögen
  • Bestechung und Korruption
  • Nicht offengelegte Interessenkonflikte
  • Belästigung, Diskriminierung oder Fehlverhalten am Arbeitsplatz
  • Verstöße gegen den Datenschutz und die Privatsphäre
  • Bedenken hinsichtlich der Lieferkette, einschließlich Kinder- oder Zwangsarbeit

Wofür die SpeakUp-Hotline nicht gedacht ist

Bitte nutzen Sie die SpeakUp-Hotline nicht für:

  • Persönliche Beschwerden oder Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsvertrag. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Vorgesetzten oder das People Experience (PXT)-Team.
  • Beschwerden über Ihre Arbeitsbedingungen.
  • Die Beilegung persönlicher oder rechtlicher Streitigkeiten.
  • Notfälle. Wenn eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Eigentum besteht oder wenn Sie oder jemand anderes Hilfe benötigt, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Rettungsdienst oder rufen Sie die offizielle Notrufnummer an.
  • Kundenbeschwerden über Bestellungen, Lieferungen, Produkte oder Rückerstattungen. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Erheben Sie keine Vorwürfe, von denen Sie wissen, dass sie falsch sind. Wissentlich falsche oder böswillige Meldungen genießen keinen Schutz und können zu Disziplinarmaßnahmen führen.

So melden Sie einen Vorfall

Nutzen Sie unsere vertrauliche SpeakUp-Hotline. Sie ist rund um die Uhr und in allen Sprachen der Gruppe verfügbar:

https://rohlik.speakup.report/de-DE/RohlikGroup/home

Sie können offen, vertraulich oder anonym melden, sofern dies nach lokalem Recht zulässig ist. Bitte geben Sie so viele Details wie möglich an: Was ist passiert, wer war beteiligt, wann ist es passiert und welche Beweise haben Sie?

Was passiert als Nächstes?

  • Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 7 Tagen.
  • Wir prüfen Ihre Meldung und informieren Sie innerhalb von 30 Tagen über das Ergebnis. In komplexen Fällen kann diese Frist zweimal um jeweils 30 Tage verlängert werden; wir werden Ihnen die Gründe dafür mitteilen.
  • Sie erhalten spätestens 90 Tage nach Eingang Ihrer Meldung eine abschließende Rückmeldung.

Ihr Schutz

  • Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt. Wir geben sie nur mit Ihrer Zustimmung weiter, wenn dies für die Untersuchung unbedingt erforderlich ist oder wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Wir tolerieren keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Meldung erstatten, selbst wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt.

Sie können Meldungen auch extern einreichen über: https://www.bak.gv.at/start.html